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Inklusions­beratung

Grundschulen · Mittelschulen · Förderschulen

Wir sind Ansprechpartner bei Fragen zur Inklusion

Mit diesen Anliegen können sich Eltern und Erziehungsberechtigte an uns wenden:

  • Information über Möglichkeiten der schulischen Inklusion in Ihrer Region (Landkreis, Stadt)
  • Beratung beim Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule
  • Information zu Angeboten schulischer und außerschulischer Unterstützung
  • Fragen zur Schulaufnahme, zur Schullaufbahn und zu schulischen Abschlüssen

Wir arbeiten zusammen mit

  • Schulpsychologen/ Beratungslehrkräften
  • Staatlichen Schulberatungsstellen
  • Jugendamt/Sozialbürgerhäusern
  • Kinderärzten
  • Behindertenbeauftragten
  • Arbeitsagentur

Wichtig für Sie

  • Wir unterliegen der Schweigepflicht.
  • Die Beratung ist neutral.
  • Das Ergebnis der Beratung ist offen.
  • Die Beratung ist kostenfrei.

Es berät Sie ein erfahrenes Team

  • Beratungsfachkräfte der Grund- und Mittelschulen
  • Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen der Förderzentren     

Fachliche Mitarbeiterinnen: 

Henseler, Monika (Sonderpädagogin; Johann-Comenius-Schule Grafing)
Hergarten, Annekatrin (Schulpsychologin; Schulberatungszentrum Ebersberg Ost)
Leopold-Seidel, Heike (Sonderpädagogin; Korbinianschule Steinhöring)
Dr. Widhopf-Wimmer, Annette (Schulpsychologin; koordinierende Beratungsrektorin am Schulamt Ebersberg)

Kontakt

Inklusionsberatung
Staatliches Schulamt im Landkreis Ebersberg
Ulrichstraße 1
85560 Ebersberg

Tel 0 80 92 / 82 34 24
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Bitte hinterlassen Sie in jedem Fall eine Nachricht, wir rufen zeitnah zurück, oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in den Schulen aller Schularten unterrichtet werden können:

"Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen."
Art. 2 Abs. 2 BayEUG

Dieser Auftrag wird in Bayern durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten umgesetzt:

  • Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler
  • Kooperationsklassen
  • Schulen mit dem Schulprofil Inklusion
  • Klassen mit festem Lehrertandem
  • Partnerklassen
  • offene Klassen an Förderschulen

Um das Entscheidungsrecht der Eltern und Erziehungsberechtigten bezüglich der vielfältigen schulischen Möglichkeiten zu unterstützen, ist ein umfassendes und praxisnahes Beratungsangebot vor Ort ein wesentlicher Faktor für gelingende Inklusion.