Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Staatliches Schulamt im Landkreis Ebersberg) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schulamt-ebe.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 26.07.2024 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 26.07.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet. Aktuelle Inhalte werden laufend ergänzt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Staatliches Schulamt im Landkreis Ebersberg
Ulrichstr. 1
85560 Ebersberg
Tel 08092 82 34 30
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) wegen der folgenden Ausnahme teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen unverhältnismäßiger Belastung aktuell noch nicht barrierefrei:
Texte wurden noch nicht in leichte Sprache übersetzt.
Grafische Inhalte wurden noch nicht vollständig durch Text-Alternativen ergänzt.
Eine Überarbeitung der o.g. noch nicht barrierefreien Inhalte ist geplant.
Evaluationsmethode
Überprüfung durch Website Ersteller.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Die Website bietet folgende anwählbare Funktionen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit:
- Textleser
- Anpassung der Schriftgröße
- Aktivierung kontrastreicher Farben
- Aktivierung einer Lesehilfe
- Erhöhung des Textabstandes
- Vergrößerung des Mauszeigers
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.07.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.07.2024 überprüft.